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Versorgungswerk, Optionstarif & Anwartschaft: Wie Ärzte und Juristen heute schon ihren PKV-Wechsel absichern

  • Autorenbild: Georg Böttcher
    Georg Böttcher
  • 3. Sept.
  • 3 Min. Lesezeit
Stethoskop auf gelben Untergrund

Krankenversicherung für Versorgungswerksmitglieder – eine unterschätzte Falle


Viele Ärzt:innen und Jurist:innen mit Versorgungswerk unterschätzen die Rolle der Krankenversicherung im Ruhestand. Anders als Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten sie keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Das bedeutet: die Beiträge tragen sie komplett selbst – egal ob gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) versichert.


Besonders problematisch: Wer die 9/10-Regel für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllt, landet automatisch in der freiwilligen GKV. Dort werden nahezu alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verbeitragt – nicht nur die Versorgungswerksrente, sondern auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.


Ein Beispiel:


  • Versorgungswerksrente: 4.000 €

  • Freiwillige GKV (inkl. Zusatz- und Pflegeversicherung): ~828 € monatlich



Im Gegensatz dazu ist der Beitrag in der PKV einkommensunabhängig. Genau deshalb lohnt es sich, schon heute über Optionstarif oder Anwartschaft nachzudenken, um den späteren Wechsel in die PKV zu sichern.




Warum Ärzte & Juristen besonders betroffen sind


  1. Kein Zuschuss zur KV: Versorgungswerke beteiligen sich nicht an den Krankenversicherungsbeiträgen.

  2. KVdR-Hürde oft nicht erreicht: Wer lange privat oder selbstständig tätig war, erfüllt die 9/10-Regel nicht und bleibt freiwillig GKV-versichert.

  3. Hohe Beiträge im Alter: Freiwillige GKV verbeitragt Versorgungswerksrente, Mieteinnahmen und Kapitalerträge.

  4. Planbarkeit: PKV-Beiträge hängen nicht vom Einkommen ab – sie werden über Tarifwahl, Eintrittsalter und Alterungsrückstellungen bestimmt.



Der Optionstarif – früh sichern, später profitieren


Was ist ein Optionstarif?


Ein Optionstarif ist eine Art Vorvertrag. Er sichert das Recht, später in die PKV zu wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses bleibt also „eingefroren“.



Für wen ist er sinnvoll?


  • Studierende, Referendare, Assistenzärzte → gesund, jung, niedrige Kosten

  • Selbstständige & Freiberufler → behalten die Flexibilität, heute in der GKV zu bleiben und später in die PKV zu wechseln

  • Besserverdienende mit hohem Renteneinkommen → sichern sich Wahlfreiheit für das Alter


Kosten & Laufzeit


  • Beitrag: meist nur 5–10 € monatlich

  • Laufzeit: begrenzt (z. B. 10 Jahre oder bis Alter 45–50)

  • Frist: nach Eintritt in die PKV oft 2–6 Monate Ausübungszeit



Die Anwartschaft – kleine oder große Variante?


Kleine Anwartschaft


  • Gesundheitszustand bleibt eingefroren, aber Eintrittsalter läuft weiter.

  • Späterer Beitrag daher höher, weil man rechnerisch „älter“ in die PKV eintritt.

  • Sehr günstige Lösung: Kosten oft nur wenige Euro pro Monat.


Große Anwartschaft


  • Gesundheitszustand UND Eintrittsalter bleiben bestehen.

  • Zusätzlich werden Alterungsrückstellungen weiter aufgebaut.

  • Vorteil: später deutlich niedrigere Beiträge im Vergleich zur kleinen Anwartschaft.

  • Kosten: ca. 20–45 % des eigentlichen PKV-Beitrags.



Optionstarif oder Anwartschaft – was passt besser?


  • Optionstarif = maximale Flexibilität

    → Man muss sich heute noch nicht festlegen, ob und wann man tatsächlich in die PKV geht.

  • Kleine Anwartschaft = Minimalabsicherung

    → Gut für diejenigen, die aktuell in der GKV bleiben wollen, aber ihre Gesundheit „konservieren“ möchten.

  • Große Anwartschaft = Sicherheit & Stabilität

    → Wer langfristig sicher in die PKV wechseln will, profitiert von konstantem Eintrittsalter und aufgebauten Rückstellungen.



Praxis-Tipps für Ärzte & Juristen


  • Früh beginnen: Optionstarif schon im Studium oder Referendariat abschließen.

  • Strategisch kombinieren: Bei unklarer Zukunft zunächst Optionstarif, später ggf. Anwartschaft (groß).

  • Fristen beachten: Laufzeiten und Höchsteintrittsalter prüfen, sonst verfällt die Option.

  • Individuell rechnen: Je höher die Altersrente (Versorgungswerk + Kapital), desto eher lohnt sich die PKV.


Ärztin auf Flur

FAQ – Häufige Fragen zu Optionstarif & Anwartschaft


Brauche ich eine Gesundheitsprüfung?

Ja, aber nur einmal beim Abschluss. Später entfällt die erneute Prüfung.

Was kostet ein Optionstarif oder eine Anwartschaft?

  • Optionstarif: meist 5–10 € monatlich

  • Kleine Anwartschaft: ca. 10 % des späteren PKV-Beitrags

  • Große Anwartschaft: ca. 20–45 % des späteren PKV-Beitrags


Kann ich meine Familie mit absichern?

Beim Optionstarif meist nicht. Die Familienabsicherung wird im späteren Vollvertrag geregelt. ABer: Auch Kinder können einen Optionstarif bekommen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann zählt der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Wechsels – ohne Vorteile der Option.

Kann ich Optionstarif und Anwartschaft kombinieren?

Ja, in bestimmten Fällen möglich. Beratung ist hier entscheidend.



Fazit: Früh planen, später sparen


Für Ärzte und Juristen mit Versorgungswerk ist die Wahl der Krankenversicherung im Ruhestand ein entscheidender Kostenfaktor. Da die freiwillige GKV oft teuer wird und kein Zuschuss vom Versorgungswerk kommt, ist die PKV eine attraktive Alternative – sofern man den Zugang rechtzeitig absichert.


Optionstarif und Anwartschaft sind dabei die wichtigsten Werkzeuge:


  • Optionstarif für maximale Flexibilität

  • Große Anwartschaft für planbare, stabile Beiträge im Alter



Wer heute die Weichen richtig stellt, kann im Ruhestand schnell drei- bis vierstellige Beträge sparen – und bleibt flexibel in seiner Lebensplanung.



 
 
 

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