Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Was sich ab Januar ändert – und wen es betrifft
- Georg Böttcher
- 21. Okt.
- 3 Min. Lesezeit

Definition & Zweck
• Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung (z. B. Rentenversicherung, Krankenversicherung) berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
• Anders gesagt: Wenn jemand sehr hohe Einkommen hat, zahlt er nur bis zur Grenze Sozialversicherungsbeiträge – der „Rest“ zählt nicht.
• Diese Grenze verhindert, dass auch bei extrem hohen Einkommen unbegrenzt hohe Sozialabgaben fällig werden.
Unterschied: Beitragsbemessungsgrenze vs. Versicherungspflichtgrenze
• Die Versicherungspflichtgrenze (manchmal auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist relevant in der Krankenversicherung: Verdient man mehr als diese Grenze, kann man unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung wechseln bzw. ist nicht mehr automatisch pflichtversichert.
• Die Beitragsbemessungsgrenze hingegen regelt, bis zu welchem Einkommen Beiträge überhaupt erhoben werden – unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.
Die neuen Werte 2026 im Überblick
Hier sind die wichtigsten Zahlen, gültig ab 1. Januar 2026:
Versicherungszweig / Regel | Monatlich | Jährlich |
Renten- / Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
Kranken- / Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
Versicherungspflichtgrenze (Krankenversicherung) | 6.450 €/Monat | 77.400 €/Jahr |
Wer ist besonders betroffen – und in welchem Umfang?
Gutverdiener / Höhere Einkommen
Diese Gruppe erlebt die deutlichste Auswirkung: Einkommen, die bislang oberhalb der alten Grenzen lagen, werden 2026 stärker in die Beitragsbemessung einbezogen. Das heißt: Mehr Einkommen unter die Grenze → mehr Beiträge.
Insbesondere bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen kann das merkbar werden.

Arbeitnehmer & Arbeitgeber
• Arbeitnehmer mit hohen Einkommen zahlen höhere Beiträge, bis die neue Grenze erreicht ist.
• Arbeitgeber müssen ebenfalls höhere Beiträge für ihre Angestellten bis zur neuen Grenze leisten.
• Für durchschnittliche Einkommen – also viele „Mittelschichtsverdiener“ – wird sich oft kaum etwas ändern, sofern das Einkommen noch unter den alten Grenzen lag.
Selbstständige & freiwillig Versicherte
• Bei freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung sind die Beiträge oft prozentual am Einkommen orientiert. Die neue Grenze kann darauf Einfluss haben.
• Für Selbstständige, die freiwillig in der Rentenversicherung sind, könnte mehr Einkommen beitragspflichtig sein.
Checkliste: Was kann man tun / prüfen?
Gehaltsabrechnung kontrollieren, ob Ihr Gehalt über der alten Grenze lag – und wie viel zusätzlich beitragspflichtig sein wird.
Private Vorsorge prüfen: Wer schon über der Grenze liegt, muss vielleicht verstärkt privat für die Rente vorsorgen, um die Lücke zu schließen.
Krankenversicherung prüfen: Ob der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich / sinnvoll ist — gerade wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Steuerliche Aspekte bedenken: Höhere Sozialabgaben mindern das zu versteuernde Einkommen – der Effekt fällt aber gestaffelt aus.
Budgetplanung anpassen, insbesondere für Gutverdiener: Mehr Belastung durch Sozialabgaben kann die Nettorendite verringern.
FAQs – häufige Fragen rund um die Beitragsbemessungsgrenzen
1. Verliere ich mit Einkommen über der Grenze Sozialleistungen?
Nein, das bedeutet nicht, dass Einkommen über der Grenze keinerlei Wirkung hat. Es bleibt nur beitragsfrei – aber Leistungen wie Rentenpunkte basieren weiterhin auf Beiträgen bis zur Grenze.
2. Kann ich durch die Erhöhung leichter in die private Krankenversicherung wechseln?
Nein – die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze beeinflusst nicht direkt die Versicherungspflichtgrenze. Die liegt 2026 bei 6.450 €/Monat. Wer darüber verdient, hat ggf. die Möglichkeit, privat versichert zu sein.
3. Sind alle Sozialversicherungen betroffen?
Die Anpassung betrifft hauptsächlich Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Unfallversicherung ist meist nicht durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt, sondern vollständig vom Arbeitgeber getragen.
4. Wann treten die neuen Grenzen in Kraft?
Ab dem 1. Januar 2026 gelten die neuen Grenzen. Bis dahin gelten die Werte von 2025.
5. Wie oft werden solche Grenzen geändert?
Jährlich. Die Bundesregierung legt jedes Jahr durch Verordnung oder Gesetz neue Rechengrößen fest, basierend auf der Lohn- und Gehaltsentwicklung.



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