Die degressive AfA für den Wohnungsbau
Das Wachstumschancengesetz hat die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Damit ist auch die degressive AfA für den Neubau von Wohnungen beschlossen. Ein Überblick.


Zeit & Ort
08. Apr. 2024, 19:00 – 21:00
Online via Zoom
Über die Veranstaltung
Die befristete Wiedereinführung einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Wohnungsneubau gehört zum "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" – Wachstumschancengesetz – und war von den Änderungen durch den Vermittlungsausschuss betroffen, denen der Bundesrat am 22.3.2024 abschließend zugestimmt hat.
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