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Mo., 08. Apr.

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Die degressive AfA für den Wohnungsbau

Das Wachstumschancengesetz hat die letzte Hürde genommen: Der Bundesrat hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Damit ist auch die degressive AfA für den Neubau von Wohnungen beschlossen. Ein Überblick.

Die degressive AfA für den Wohnungsbau
Die degressive AfA für den Wohnungsbau

Zeit & Ort

08. Apr. 2024, 19:00 – 21:00

Online via Zoom

Über die Veranstaltung

Die befristete Wiedereinführung einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Wohnungsneubau gehört zum "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" –  Wachstumschancengesetz – und war von den Änderungen durch den Vermittlungsausschuss betroffen, denen der Bundesrat am 22.3.2024 abschließend zugestimmt hat.

Was machen wir im Webinar?

  • Kurzer Überblick zum Beschluss
  • Was genau bedeutet dies für Sie als Kapitalanleger?
  • Was gibt es zu beachten?
  • Welche Objekte kommen aktuell in Frage?
  • Wieviel Eigenkapital benötige ich?
  • Es gibt wieder Objekte mit positiven Cashflow nach Tilgung. Welche sind dies?

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